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   BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16 (2 C 2.15)   

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BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16 (2 C 2.15) (https://dejure.org/2016,31383)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2016 - 2 C 10.16 (2 C 2.15) (https://dejure.org/2016,31383)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2016 - 2 C 10.16 (2 C 2.15) (https://dejure.org/2016,31383)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung eines bei dem Eintritt in den Ruhestand ein Amt innehabenden Beamten aus einem vorher bekleideten Amt

  • rechtsportal.de

    BeamtVG § 5 Abs. 3 S. 4
    Versorgung eines bei dem Eintritt in den Ruhestand ein Amt innehabenden Beamten aus einem vorher bekleideten Amt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16
    Ein Gehörsverstoß wird ebenfalls nicht mit dem Hinweis auf das Urteil des Senats vom 11. Dezember 2014 - BVerwG 2 C 51.13 - (BVerwGE 151, 114) dargelegt.

    Im Gegenteil: Beide Urteile betonen, dass zur geschützten Rechtsstellung des Beamten in erster Linie sein Amt im statusrechtlichen Sinne gehört, aus dem sich der wesentliche Inhalt seiner Rechtsverhältnisse, insbesondere der Anspruch auf Alimentation bestimmt (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - BVerwGE 151, 114 Rn. 28).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f.; Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16
    Soweit die Klägerin erneut auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - (BVerfGE 61, 43) sowie auf die Nichtigerklärung des § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG a.F. durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372) hinweist, ist ebenfalls nicht ersichtlich, inwieweit hier eine Gehörsverletzung gegeben sein soll.
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 C 2.15

    Versorgung, Versorgung aus dem letzten Amt; hergebrachte Grundsätze des

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16
    In dem Revisionsurteil vom 17. März 2016 - BVerwG 2 C 2.15 - (NVwZ 2016, 1099) hat der Senat entschieden, dass die rheinland-pfälzische Regelung des § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Ersetzung und Ergänzung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVGErgG RP - GVBl. 2007 S. 283) verfassungsgemäß ist und damit keinen Anlass für eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gibt.
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Verfassungswidirgkeit des § 5 Abs. 3 BeamtVG

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16
    Soweit die Klägerin erneut auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - (BVerfGE 61, 43) sowie auf die Nichtigerklärung des § 5 Abs. 3 Satz 1 BeamtVG a.F. durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 - BVerfGE 117, 372) hinweist, ist ebenfalls nicht ersichtlich, inwieweit hier eine Gehörsverletzung gegeben sein soll.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f.; Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2016 - 2 C 10.16
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 174 S. 27 f.; Beschluss vom 21. Juni 2007 - BVerwG 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Die Gerichte können sich auf die Darstellung und Würdigung derjenigen rechtlichen Gesichtspunkte beschränken, auf die es nach ihrem Rechtsstandpunkt entscheidungserheblich ankommt (BVerwG, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 2 C 10.16 - juris Rn. 4 und vom 21. März 2017 - 6 C 5.17 - juris Rn. 2, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. zum Ganzen: BVerwG, B.v. 8.9.2016 - 2 C 10.16 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.11.2016 - 15 ZB 15.1069 - juris Rn. 3 m.w.N.; B.v. 17.11.2016 - 15 ZB 15.468 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 01.12.2021 - 15 ZB 21.1596

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Verfahren gegen eine

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. zum Ganzen: BVerfG, B.v. 29.10.2015 a.a.O.; BVerwG, B.v. 8.9.2016 - 2 C 10.16 - juris Rn. 4; B.v. 2.5.2017 a.a.O.; BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 a.a.O.; BayVGH, B.v. 8.11.2016 - 15 ZB 15.1069 - juris Rn. 3; B.v. 17.11.2016 a.a.O.; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 74; B.v. 8.2.2018 - 8 ZB 18.30086 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 8 ZB 19.193 - juris Rn. 25; B.v. 13.5.2020 - 24 ZB 18.2413 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 29.09.2017 - 15 ZB 17.1736

    Anhörungsrüge und maßgebliche Grundfläche für den Begriff des Vollgeschosses

    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2016 - 2 C 10.16 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.11.2016 - 15 ZB 15.1069 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 15 ZB 15.1069

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht abgehandelt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (vgl. BVerwG, B. v. 8.9.2016 - 2 C 10.16 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 11.04.2023 - 15 ZB 23.10

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt (vgl. zum Ganzen: BVerfG, B.v. 29.10.2015 a.a.O.; BVerwG, B.v. 8.9.2016 - 2 C 10.16 - juris Rn. 4; B.v. 2.5.2017 a.a.O.; BayVerfGH, E.v. 25.8.2016 a.a.O.; BayVGH, B.v. 8.11.2016 - 15 ZB 15.1069 - juris Rn. 3; B.v. 17.11.2016 a.a.O.; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 74; B.v. 8.2.2018 - 8 ZB 18.30086 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 21.1.2020 - 8 ZB 19.193 - juris Rn. 25; B.v. 13.5.2020 - 24 ZB 18.2413 - juris Rn. 14).
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